Optimierungskonzept
Löschwasserrückhaltung

Optimierungskonzept
Löschwasser-
rückhaltung

Die Löschwasserrückhaltung ist in der Erforderlichkeitsbetrachtung sehr stark an den Rechtsrahmen gekoppelt, der sich u.a. am Baurecht, den Lagermengen sowie den Arten der wassergefährdenden Stoffe nach der Löschwasserrückhalterichtlinie und der Art der Anlage (LAU-Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen, HBV-Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden) orientiert. Das Erfordernis der Rückhaltung verunreinigten Löschwassers ergibt sich aus dem „Besorgnis-Grundsatz“ des Wasserrechtes (§ 62, Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in Verbindung mit § 20 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

So geschieht es immer wieder, dass bei Brandeinsätzen wassergefährdende Stoffe gemeinsam mit belastetem Löschwasser unter Umständen in Ergänzung von Löschschaum zu einem umweltschädigenden Cocktail werden und Grundwasser, Oberflächengewässer, Wasserschutzgebiete und Kläranlagen massiv belasten.

Die Notwendigkeit, eine Löschwasserrückhaltung durchzuführen, ist von der tatsächlichen Ereignissituation abhängig und wird oft zu spät oder überhaupt nicht erkannt. Hinzu kommen technische Ausstattungsmängel, die erst in der Einsatzphase festgestellt und dann nicht behoben werden können.

Aus der gutachterlichen Praxis sind in Fällen bis zu 25 von uns ermittelte Punkte zum Versagen einer qualifizierten Löschwasserrückhaltung erkennbar.

Wir erstellen ein Löschwasserrückhaltekonzept, das in Gänze die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt und für sich ein Optimum zur Erreichung des Schutzziels aufzeigt:

  • Zielorientiert
  • Stufenmodell
  • Realistisch geplant
  • Anwenderorientiert
  • Handlungssicher
  • Rechtssicher