Sachverständigenprüfung
Die Sachverständigenprüfung bezieht sich in den überwiegenden Beauftragungsfällen auf die Prüfung von Kosten-, Gebührenbescheiden bzw. Rechnungen nach Feuerwehreinsätzen und den damit der Gemeinde entstandenen Kosten. Anders als bei der Gutachtenbeauftragung handelt es sich nicht um eine konkrete, mithin sehr komplexe Fragestellung, sondern um eine pauschale Beauftragung zur Prüfung eines Bescheides bzw. einer Rechnung.
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Verhältnismäßig
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Plausibilitätsprüfung
Bei einer Plausibilitätsprüfung wird das zu prüfende Ergebnis überschlagmäßig daraufhin überprüft, ob es annehmbar, einleuchtend und nachvollziehbar, also plausibel sein kann oder nicht.
Nach besonders zu berücksichtigenden Kriterien kann eine Plausibilitätsprüfung auch im Anschluss an eine Verhältnismäßigkeitsprüfung erfolgen.
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